Arbeitsfassung · 31.10.2026 · keine Live-Änderung · Prämienbedingungen vor Veröffentlichung freigeben.
Ein Angebot von 4punkt0 Immobilien →Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr · Sa./So. 10–14 Uhr
TippGeben  /  Bedingungen

Voraussetzungen und Auszahlung

Ein gutes Dankeschön
braucht klare Regeln.

Hier steht, wie eine persönliche Empfehlung zugeordnet wird, wann die 500 € entstehen und welche Grenzen gelten.

Arbeitsfassung V2 · 31.10.2026 · nicht zur ungeprüften Veröffentlichung.500 €, die benannten Ausschlüsse und die interne Kostenzuordnung sind beschlossen. Die vollständige Objektabgrenzung ist als Vorschlag markiert. Die Auszahlung innerhalb einer Woche übernimmt eine frühere Regel. Teilnahmebedingungen, Erfolgsabhängigkeit und Datenschutz werden vor Aktivierung fachlich freigegeben.
500 € festKeine Prozentstaffel.
Vorher vereinbarenDanach konkret zuordnen und bestätigen.
Nach erfolgreichem VerkaufUnd vollständigem Provisionseingang.

1. Wer hinter TippGeben steht

TippGeben ist ein Angebot von 4punkt0 Immobilien, Marion Jarrett und Richard Jarrett GbR, Kaplan-Keller-Str. 7, 86650 Wemding. Ansprechpartner sind Marion und Rick Jarrett. Sie erreichen uns unter 09092 967 8450 und service@4punkt0.com.

Das Angebot ermöglicht persönliche Empfehlungen. Es überträgt Ihnen keinen Vertriebs-, Vermittlungs- oder Maklerauftrag.

2. Teilnahmebereich und Ausschlüsse

Redaktioneller Startumfang zur Freigabe – noch keine beschlossene Erweiterung.Der Betrag und die ausdrücklich benannten Ausschlüsse stehen fest. Die folgende vollständige Objektabgrenzung ist ein ausformulierter Vorschlag. Sie muss vor Veröffentlichung von Marion und Rick bestätigt werden; bis dahin ist das Programm nicht zur Live-Aktivierung freigegeben.

Vorgeschlagener Startumfang: Verkäufe vollständiger Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und baureifer Grundstücke, deren Betreuung 4punkt0 am jeweiligen Standort vorab bestätigt. Ein Wohnhaus kann auch mehrere Wohneinheiten umfassen. Objekte außerhalb dieses Startumfangs erhalten keine automatische Prämienzusage.

Fest ausgeschlossen: Vermietungen, einzeln verkaufte Stellplätze und Garagen sowie andere klar abgegrenzte Kleinumsätze.

Vorgeschlagene Konkretisierung der Kleinumsätze: isolierte Verkäufe von Zubehör, Inventar, Nebenräumen, bloßen Gartenflächen oder Grundstücksstreifen, die kein eigenständiges baureifes Grundstück bilden.

Eine Garage oder ein Stellplatz, die gemeinsam mit einer teilnahmeberechtigten Wohnimmobilie verkauft werden, verhindern deren Teilnahme nicht. Sie begründen keine zusätzliche Prämie. Mehrere Eigentümer desselben Verkaufsvorhabens begründen ebenfalls keine mehrfache Prämie.

3. Persönliche Empfehlungen statt Vertriebsrolle

Teilnehmen können volljährige Privatpersonen, die gelegentlich einen willkommenen persönlichen Kontakt herstellen. Eigene Verkäufe, Empfehlungen durch Miteigentümer sowie durch Ehe- oder Lebenspartner der Eigentümer sind im vorgesehenen Teilnehmerkreis nicht enthalten. Gewerbliche Kooperationen werden außerhalb dieses Angebots gesondert vereinbart.

Sie beschaffen keine Verkaufsunterlagen, weisen keine Kaufgelegenheiten nach, vermitteln keine Kaufinteressenten, übernehmen keine Besichtigungen und führen keine Preis- oder Vertragsverhandlungen. Es gibt keine Staffelung nach Anzahl der Empfehlungen und keine Provisionskarriere.

Ungefragte Kontaktlisten, öffentliche Massenwerbung und das bloße Weiterleiten fremder Inserate gehören nicht zu diesem persönlichen Empfehlungsweg. Nutzen Sie Kontaktwege nur, wenn die betreffende Person eine solche Nachricht erhalten möchte. Eine mögliche Vergütung sprechen Sie offen an.

4. Erst vereinbaren, dann Kontakt herstellen

Stimmen Sie eine vergütete Empfehlung vor der Kontaktvermittlung mit uns ab. Für diese erste Anfrage benötigen wir nur Ihre eigenen Kontaktdaten. Sie erhalten die geltenden Bedingungen und eine schriftliche Vereinbarung über den weiteren Weg. Eine bloße Anfrage ist noch keine Annahme oder Prämienzusage.

Die Eigentümerin oder der Eigentümer nimmt anschließend bevorzugt selbst Kontakt zu 4punkt0 auf und nennt Sie als empfehlende Person. Wir prüfen danach den konkreten Vorgang, die Teilnahmeberechtigung und die Zuordnung und bestätigen das Ergebnis schriftlich. Erst diese Bestätigung ordnet eine berechtigte Empfehlung dem konkreten Verkaufsvorhaben zu.

Der allgemeine Website-Link enthält keine persönliche Kennung. Ein Linkaufruf, ein QR-Code oder eine technische Herkunftsangabe ersetzt keine Vereinbarung und keine Bestätigung. Bereits bestehende individuelle Vereinbarungen bleiben maßgeblich.

5. Neuheit und eindeutige Zuordnung

Die konkrete Verkaufsabsicht muss 4punkt0 vor Ihrer Empfehlung noch nicht bekannt gewesen sein. Ein früher gespeicherter Name allein schließt eine neue Verkaufsgelegenheit nicht aus. Für die vorgeschlagene Teilnahme wird außerdem vorab geprüft, dass das Objekt nicht bereits öffentlich zum Verkauf angeboten wird oder anderweitig maklergebunden ist.

Bei mehreren Hinweisen ist die zuerst vollständig dokumentierte und berechtigte Empfehlung für das betreffende Verkaufsvorhaben maßgeblich. Wir klären widersprüchliche Angaben vor der Bestätigung. Ein späterer Website-Aufruf überschreibt keine vorhandene Zuordnung.

Ein Verkaufsvorhaben löst nur eine Prämie aus. Die tatsächliche Quelle der Empfehlung wird unabhängig davon dokumentiert, über welche Website der Kontakt eingeht oder wer die Immobilie betreut. Die persönliche Herkunft wird durch TippGeben nicht verändert.

6. Wann die 500 € entstehen

Die feste Prämie setzt voraus, dass die vorher vereinbarte und bestätigte Empfehlung zu einem qualifizierten Makleralleinauftrag mit 4punkt0 und zu einem wirksamen notariellen Verkauf führt und die vereinbarte Maklerprovision vollständig eingegangen ist.

Für eine reine Anfrage, einen Linkklick, eine Bewertung, einen Besichtigungstermin oder einen nicht abgeschlossenen Verkauf entsteht kein Anspruch. Der Betrag beträgt 500 € je berechtigtem Verkaufsvorhaben. Es gibt weder einen prozentualen Anteil an der Maklerprovision noch eine höhere Stufe bei weiteren Empfehlungen.

Eine einmal schriftlich bestätigte Zusage wird nicht nachträglich allein wegen einer geringeren internen Marge oder einer anderen Standortzuordnung reduziert. Änderungen des Programms gelten nicht rückwirkend für bereits verbindlich bestätigte Empfehlungen.

7. Abrechnung und Auszahlung

Nach erfolgreichem Verkauf und vollständigem Eingang der vereinbarten Maklerprovision überweist 4punkt0 die 500 € innerhalb von sieben Kalendertagen. Die notwendigen Auszahlungsdaten müssen vorliegen; gehen sie später ein, beginnt die Frist mit ihrem Eingang. Sie erhalten eine nachvollziehbare Auszahlungsmitteilung mit Vorgangsbezug.

Die Bankverbindung wird erst erfragt, wenn die Auszahlung ansteht. Die Prämie ist ein fester Auszahlungsbetrag für private Empfehlungen und keine Umsatzsteuerzusage an gewerbliche Vermittler.

Besondere Konstellationen, etwa mehrere selbstständige Verkaufsvorhaben aus einer Empfehlung, klären wir vor einer entsprechenden Zusage. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

8. Offenheit gegenüber Eigentümern

Die Eigentümer entscheiden selbst, ob sie Kontakt aufnehmen und 4punkt0 beauftragen. Ihnen wird keine zusätzliche Empfehlungsgebühr berechnet. Den Leistungsumfang und die Maklerprovision vereinbaren wir unabhängig davon vor dem Auftrag.

Bei einer vergüteten Empfehlung erklärt die empfehlende Person bereits beim Weitergeben offen, dass sie bei Erfolg eine Prämie erhalten kann. 4punkt0 erläutert den Vorgang und die Zuordnung beim Kontakt mit den Eigentümern ebenfalls.

Die empfehlende Person erhält keinen Zugang zu Antworten, Terminen, Unterlagen, Preisvorstellungen oder dem Kaufpreis. Die Auszahlung einer Prämie kann allerdings auf den erfolgreichen Verkauf schließen lassen. Das wird nicht als vollständig unsichtbare Information dargestellt.

9. Persönliche Angaben und Nachrichtendienste

Beim allgemeinen Weitergeben werden auf TippGeben weder ein Empfänger noch dessen Kontaktdaten abgefragt. Sie wählen Empfänger und Versand in Ihrer eigenen App. Die Website bietet keinen Versand- oder Lesestatus. Der vorbereitete Nachrichtentext wird durch die lokale Teilen-Funktion nicht an 4punkt0 gesendet.

Wenn Sie WhatsApp, E-Mail oder die Teilen-Funktion auswählen, übergeben Sie Text und Link an den jeweiligen Dienst oder Ihr Programm. Der QR-Code enthält nur den allgemeinen Link. Bei einer Prämienvereinbarung müssen Sie die mögliche Vergütung auch beim Weitergeben eines bloßen Links oder QR-Codes offen ansprechen.

Für eine prämienbezogene Anfrage verarbeitet 4punkt0 Ihre eigenen Angaben zur Bearbeitung und zur späteren Dokumentation der Vereinbarung. Eine direkte Weitergabe fremder Kontaktdaten erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung, mit dem erforderlichen Einverständnis und über den vereinbarten Weg. Ein Einverständnis zur Datenweitergabe ist nicht automatisch eine Erlaubnis für Werbeanrufe.

Beim Aufruf der Website können insbesondere durch das Hosting technische Verbindungsdaten verarbeitet werden. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer Angaben und zu Ihren Rechten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

10. Steuern, bestehende Zusagen und Rückfragen

Die Prämie kann steuerpflichtig sein. Bitte klären Sie Ihre persönliche steuerliche Behandlung bei Bedarf mit Ihrer Steuerberatung. Das Angebot verspricht keine steuerfreie Vergütung.

Bestehende individuelle Vereinbarungen werden nicht stillschweigend durch diese Website ersetzt. Der für eine neue Empfehlung geltende Stand wird bei der Vereinbarung dokumentiert. Bei Rückfragen erreichen Sie Marion und Rick Jarrett unter 09092 967 8450 oder service@4punkt0.com.

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